Neue EU-Pflicht ab September 2026: Das Gewährleistungslabel für Online-Shops

Ein Mann arbeitet konzentriert am Laptop, um ihn herum digitale Anzeigen zu Online-Shop, Gewährleistung und gesetzlichen Anforderungen. Bildtext: Neue EU-Pflicht für Online-Shops – Das Gewährleistungslabel ab dem 27. September 2026

Du hast dich um Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner und deine Rechtstexte gekümmert. Der Online-Shop läuft, die Produkte sind gepflegt und eigentlich möchtest du das Thema „rechtliche Anforderungen an die Website“ erst einmal abhaken.

Und dann kommt die nächste Änderung.

Ab dem 27. September 2026 müssen Verkäufer von Konsumgütern ihre Kunden mit einem neuen, einheitlichen EU-Gewährleistungslabel über die gesetzliche Gewährleistung informieren. Wer Produkte online verkauft, muss diesen Hinweis auch auf seiner Website sichtbar machen.

Das klingt im ersten Moment nach einer kleinen grafischen Ergänzung. Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn gleichzeitig gibt es mit dem EU-GARAN-Label eine zweite Kennzeichnung, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eingesetzt werden muss.

Zeit also, die beiden Dinge einmal auseinanderzunehmen.

Wen betrifft das neue EU-Gewährleistungslabel?

Zunächst die wichtigste Entwarnung: Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft nicht automatisch jede Unternehmenswebsite.

Wenn du beispielsweise einen Handwerksbetrieb führst und deine Website lediglich deine Leistungen erklärt, Projekte zeigt und Kontaktmöglichkeiten anbietet, musst du deswegen jetzt nicht plötzlich ein EU-Label auf deiner Startseite platzieren.

Relevant wird die Regelung für Unternehmen, die Konsumgüter an Verbraucher verkaufen. Dazu gehören auch Online-Händler. Wer einen Online-Shop betreibt und dort Waren an Privatkunden verkauft, sollte sich die neue Regelung deshalb genauer ansehen.

Die Idee dahinter ist nachvollziehbar: Verbraucher sollen leichter erkennen können, welche gesetzlichen Rechte sie haben. Viele Menschen werfen Gewährleistung und Garantie bis heute in einen Topf, obwohl es rechtlich zwei unterschiedliche Dinge sind.

Genau diese Unterscheidung soll künftig sichtbarer werden.

Was zeigt das neue Gewährleistungslabel?

Das EU-Gewährleistungslabel informiert Verbraucher über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Gewährleistung für in der EU verkaufte Konsumgüter mindestens zwei Jahre beträgt.

Das Label erklärt außerdem, wann Verbraucher ihre Rechte geltend machen können, an wen sie sich wenden müssen und wie sie bei einem Mangel vorgehen können. Über einen integrierten QR-Code gelangen sie zu weiteren Informationen der Europäischen Union.

Dabei handelt es sich nicht um irgendeine Grafik, die man passend zur eigenen Corporate Identity neu gestalten darf.

Das Design ist vorgegeben. Der QR-Code gehört fest dazu und die wesentlichen Bestandteile dürfen nicht verändert werden. Für die Darstellung im Internet muss das Label außerdem in Farbe verwendet werden.

Das ist ein Punkt, den ich wichtig finde: Man sollte solche Pflichtinformationen nicht „schöner machen“, nur damit sie besser ins Webdesign passen. Rechtliche Anforderungen haben an dieser Stelle Vorrang vor dem Wunsch, dass wirklich jedes Element exakt die eigene Markenfarbe verwendet.

Wo muss das Gewährleistungslabel im Online-Shop erscheinen?

Im stationären Handel kann der Hinweis beispielsweise als Poster oder in der Nähe der Kasse angebracht werden.

Beim Online-Verkauf sieht die Sache naturgemäß anders aus. Die EU nennt hier ausdrücklich einen allgemeinen Hinweis auf der Website des Verkäufers. Die zugrunde liegende Richtlinie verlangt zudem eine hervorgehobene Darstellung.

Ein irgendwo tief im Footer versteckter Link nach dem Motto „wird schon reichen“ wäre deshalb aus meiner Sicht keine besonders gute Strategie.

Es geht darum, dass Verbraucher den Hinweis tatsächlich wahrnehmen können.

Wie die konkrete Einbindung in einem vorhandenen Shopsystem technisch sinnvoll gelöst wird, hängt von dessen Aufbau ab. Genau das ist bei neuen gesetzlichen Anforderungen oft der eigentliche Aufwand: Die Information muss nicht nur vorhanden sein, sondern sinnvoll in eine bestehende Website integriert werden.

Und was ist jetzt dieses GARAN-Label?

Hier wird es etwas komplizierter.

Das EU-GARAN-Label ist nicht einfach ein zweites Label, das jeder Shop ebenfalls verwenden muss.

Es kommt zum Einsatz, wenn ein Hersteller freiwillig eine sogenannte gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anbietet. Diese Garantie muss ohne zusätzliche Kosten gelten, die gesamte Ware abdecken und länger als zwei Jahre laufen.

Ein Beispiel:

Ein Hersteller verspricht für ein bestimmtes Gerät eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von fünf Jahren. Er garantiert damit, dass das Produkt bei normaler Nutzung während dieser Zeit seine vorgesehenen Funktionen behält.

Dann kann beziehungsweise muss diese Haltbarkeitsgarantie mit dem GARAN-Label kenntlich gemacht werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Label enthält unter anderem die Dauer der Garantie, Angaben zum Hersteller beziehungsweise zur Marke und die Modellkennung. Auch hier gibt es ein festgelegtes Design und einen QR-Code mit weiterführenden Informationen.

Für Online-Händler bedeutet das: Sie müssen unterscheiden, ob sie lediglich Produkte verkaufen oder ob für bestimmte Produkte zusätzlich eine entsprechende Herstellergarantie besteht.

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe

Genau hier liegt wahrscheinlich der wichtigste Punkt der gesamten Regelung.

Die gesetzliche Gewährleistung entsteht durch das Gesetz. Der Verkäufer kann sie nicht einfach durch eine eigene Garantie ersetzen.

Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage, zum Beispiel durch einen Hersteller.

Das neue System mit zwei unterschiedlichen Kennzeichnungen soll genau diesen Unterschied besser verständlich machen.

Für Verbraucher ist das sinnvoll. Für Unternehmen bedeutet es zunächst einmal eine weitere Informationspflicht, um die sie sich kümmern müssen.

Was solltest du jetzt konkret prüfen?

Wenn du Waren online an Privatkunden verkaufst, würde ich das Thema nicht bis Ende September liegen lassen.

Prüfe zunächst, ob dein Angebot unter die Regelung fällt und wo sich das Gewährleistungslabel sinnvoll und gut sichtbar in deine Website integrieren lässt.

Danach solltest du klären, ob Hersteller deiner angebotenen Produkte Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren für das komplette Produkt anbieten. In diesem Fall kann zusätzlich das GARAN-Label relevant werden.

Die EU-Kommission stellt die vorgeschriebenen Dateien für das Gewährleistungslabel in den verschiedenen EU-Sprachen sowie Vorlagen für das GARAN-Label zum Download bereit. Für Online-Shops gibt es die Dateien ausdrücklich auch für die digitale Verwendung.

Was ich nicht empfehlen würde: irgendeine Grafik aus einem Blogbeitrag herunterladen, selbst nachbauen oder die Gestaltung nach eigenem Geschmack verändern. Wenn die EU ein verbindliches Format vorgibt, sollte genau dieses verwendet werden.

Eine Website ist rechtlich nie wirklich „fertig“

Solche Änderungen zeigen ziemlich gut, warum eine Unternehmenswebsite nach dem Livegang nicht einfach für die nächsten acht Jahre vergessen werden sollte.

Technik verändert sich. Anforderungen an Datenschutz und Barrierefreiheit verändern sich. Und auch gesetzliche Informationspflichten können hinzukommen.

Das bedeutet nicht, dass Unternehmer jeden Monat ihre Website umbauen müssen. Aber jemand sollte im Blick behalten, ob der vorhandene Auftritt technisch und rechtlich noch zum aktuellen Stand passt.

Ich sehe gerade bei älteren Websites häufig das gleiche Muster: Die Seite funktioniert auf den ersten Blick noch wunderbar. Erst wenn man genauer hinschaut, merkt man, dass Plugins seit Jahren nicht gepflegt wurden, Datenschutzlösungen überholt sind oder gesetzlich notwendige Informationen fehlen.

Das Problem sieht man einer Website eben nicht immer an.

Rechtliche Anforderungen gehören von Anfang an zur Website

Wenn ich eine Unternehmenswebsite erstelle, denke ich solche Punkte deshalb nicht erst kurz vor dem Livegang mit.

Eine professionelle Website besteht für mich nicht nur aus einem guten Design und verständlichen Texten. Auch technische Standards, Datenschutz, Impressum und eine rechtssichere Grundausstattung gehören dazu.

Natürlich ersetzt Webdesign keine individuelle Rechtsberatung. Gerade bei besonderen Geschäftsmodellen oder komplexen rechtlichen Fragen sollte immer ein entsprechend qualifizierter Rechtsberater hinzugezogen werden.

Aber die technische Grundlage der Website sollte so aufgebaut sein, dass notwendige Vorgaben sauber umgesetzt und später auch angepasst werden können.

Wenn deine Website ohnehin in die Jahre gekommen ist oder du einen neuen Unternehmensauftritt planst, können wir gemeinsam schauen, wie sie technisch, inhaltlich und rechtlich sauber aufgebaut werden kann.

Dein Online-Auftritt. Meine Aufgabe.