Erklärung zur Barrierefreiheit

Diebel Media, Inhaber Martin Diebel, veröffentlicht diese Erklärung für die Website diebel-media.de.

Ziel ist ein Angebot, das unabhängig von Einschränkungen und eingesetzten Hilfsmitteln genutzt werden kann.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website diebel-media.de einschließlich aller dort veröffentlichten Seiten.

PDF-Dokumente sind auf dieser Website nicht eingebunden. Angebote anderer Anbieter, auf die verwiesen wird, fallen nicht unter diese Erklärung.

Rechtlicher Rahmen

Diebel Media ist ein Einzelunternehmen ohne Beschäftigte. Nach § 3 Abs. 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von den Anforderungen des Gesetzes ausgenommen. Nach hiesiger Einschätzung besteht daher keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit dieser Website.

Diese Erklärung wird freiwillig abgegeben. Sie orientiert sich in Aufbau und Inhalt an der Mustererklärung nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523, ohne dass eine Pflicht zu ihrer Anwendung bestünde.

Diebel Media prüft und behebt Barrieren auf Websites von Kunden. Die eigene Website wurde deshalb nach demselben Maßstab geprüft. Die Ergebnisse werden hier offengelegt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Maßstab der Prüfung waren die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2, Konformitätsstufe AA.

Die Website ist mit diesen Anforderungen teilweise konform.

Zum Zeitpunkt der Prüfung war kein Verstoß gegen ein Erfolgskriterium offen. Der zurückhaltendere Konformitätsstand wurde dennoch gewählt: Die nachstehend genannten Punkte sind noch nicht abschließend ausgeräumt, und die maschinelle Prüfung der Produktivumgebung steht zum Zeitpunkt dieser Erklärung noch aus.

Nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Die folgenden Punkte verstoßen gegen kein Erfolgskriterium der zugrunde gelegten Norm. Sie können die Nutzung dennoch erschweren und werden deshalb benannt.

Zwei Einträge in der Leistungsübersicht führen zum selben Ziel

Betroffen: Übersichtsseite „Leistungen“.
Die Einträge „Wartung und Betreuung“ und „Laufende Absicherung“ verweisen auf dieselbe Seite. Bei einer über den Screenreader ausgegebenen Linkliste erscheinen zwei Bezeichnungen für ein Ziel.
Geplant: Zusammenführung bei der nächsten inhaltlichen Überarbeitung.

Nach einem Fehler im Kontaktformular verbleibt der Tastaturfokus auf der Absendeschaltfläche

Betroffen: Kontaktseite.
Der Fehler wird angesagt und steht in Textform am betroffenen Feld. Der Weg dorthin ist jedoch selbst zu finden, statt dass der Fokus unmittelbar in das Feld springt.
Geplant: Anpassung der Fokussteuerung.

Das Untermenü wird über eine eigene Schaltfläche geöffnet

Betroffen: Hauptnavigation, alle Seiten.
Der Menüpunkt „Leistungen“ führt zur Übersichtsseite; die Unterpunkte werden über die daneben liegende Schaltfläche erreicht. Die Bedienung mit Tastatur und Screenreader ist vollständig möglich, erfordert jedoch einen zusätzlichen Schritt.
Geplant: Prüfung einer Lösung, die beide Wege über denselben Menüpunkt zugänglich macht.

Eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 17 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird für keinen der genannten Punkte geltend gemacht.

Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs

Die Website verweist auf Angebote anderer Anbieter. Deren Gestaltung liegt außerhalb des Einflussbereichs von Diebel Media; über deren Barrierefreiheit wird keine Aussage getroffen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung, durchgeführt am 28. August 2026.

Die Prüfung erfolgte auf drei Ebenen.

Ein professionelles Prüfwerkzeug erfasste alle 13 Seiten des Auftritts maschinell; erfasst wurden dabei 123 Adressen. Geprüft wurden Dokumentstruktur, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Farbkontraste und Linkziele. Der zweite Durchlauf nach Behebung der Befunde blieb ohne Meldung.

Manuell geprüft wurde, was maschinell nicht erfassbar ist: Bedienung ausschließlich über die Tastatur, Sichtbarkeit der Tastaturmarkierung, Ansage durch ein Vorleseprogramm, Verhalten bei reduzierter Bewegung, Vergrößerung bis 400 Prozent, Fehlerbehandlung im Formular, inhaltliche Eignung der Alternativtexte, Verständlichkeit der Linktexte sowie die Bedienung auf einem Mobilgerät.

Gesondert geprüft wurden die sechs Erfolgskriterien, die mit der Fassung 2.2 hinzugekommen sind. Vier sind erfüllt. Zwei sind auf diese Website nicht anwendbar: Es besteht kein Bedienelement, das eine Ziehbewegung erfordert, und es gibt keine Anmeldung.

Nicht Gegenstand der Prüfung waren verlinkte Angebote anderer Anbieter.

Letzte Überprüfung: 28. August 2026.

Rückmeldung zu Barrieren

Sind Ihnen Inhalte oder Funktionen aufgefallen, die Sie nicht nutzen konnten? Rückmeldungen dieser Art sind willkommen und werden geprüft.

Martin Diebel
Niederrheinische Str. 4, 34626 Neukirchen
mail@diebel-media.de
06694 910000

Durchsetzungsverfahren

Da die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auf dieses Angebot nach hiesiger Einschätzung keine Anwendung finden, besteht kein behördliches Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren, an das Sie sich in dieser Sache wenden könnten. Rückmeldungen richten Sie bitte an die vorstehend genannte Adresse.

Stand der Erklärung

28. August 2026. Die Angaben werden nach jeder Überarbeitung der Website aktualisiert, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft.